Kommunales Mobilitätsmanagement
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Städte und Gemeinden der Region Stuttgart stehen vor der Herausforderung, die ehrgeizigen Klimaschutzziele von Bund und Land umzusetzen. Der Klimaschutz im Verkehrsbereich ist eine komplexe Aufgabe und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen auf vielen Ebenen in der Kommunalverwaltung. Allerdings sind die einzelnen Funktionen in der Infrastruktur- und Angebotsplanung in den meisten Kommunen noch immer stark getrennt in
- die Verkehrsplanung
- den Straßenbau
- den öffentlichen Verkehr
- den Fahrrad – und Fußverkehr
- die Stadtentwicklung und Stadtplanung
- die Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit
Kommunale Mobilitätsmanager*innen führen die Kompetenzen aus den verschiedenen Fachbereichen innerhalb der Verwaltung zusammen und sorgen für eine integrierte Planung und Umsetzung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsangeboten. Hierfür stehen sie im engen Austausch mit den lokalen Mobilitätsanbietern sowie mit Bürgerinnen und Bürgern. Im Fokus stehen die verschiedenen Zielgruppen, wie Pendler*innen, Schüler*innen und Reisende sowie deren Mobilitätsbedürfnisse, aus denen Berufs-, Ausbildungs- und Freizeitverkehre resultieren.
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Kommunal- und Landkreisverwaltungen sind Multiplikator:innen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement!
- Sie übernehmen eine Vorbildfunktion und setzen selbst geeignete Maßnahmen an ihren Verwaltungsstandorten um,
- als Multiplikator*innen beraten sie Unternehmen, Kliniken, (Hoch)Schulen und weitere Einrichtungen vor Ort zu vielfältigen Mobilitätsangeboten,
- als Lotsen stellen sie Kontakte innerhalb ihrer eigenen Verwaltungen sowie zu den zuständigen Verkehrsunternehmen her,
- sie organisieren lokale Netzwerkformate (z.B. ein Business-Frühstück) für den Wissens- und Erfahrungsaustausch vor Ort.
Regionale Koordinierungsstelle Nachhaltige Mobilität
Die WRS unterstützt Mobilitätsverantwortliche aus Kommunen, Unternehmen und weiteren Institutionen durch Innovationsprojekte und regelmäßige Netzwerkveranstaltungen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Zudem koordiniert sie ein regionales BMM-Impulsprogramm mit Erstberatungen und firmenübergreifenden Workshops für Arbeitgeber*innen der Region Stuttgart.
Hintergrund
Im Pariser Klimaschutzabkommen von 1990 haben sich die Vertragsstaaten das Ziel gesetzt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.„Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius.“ (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).
Die Vertragsstaaten haben hierfür nationale und regionale Klimaschutzziele und -programme entwickelt, die über die Jahre regelmäßig angepasst wurden.
So sollen in Baden-Württemberg laut dem Klimaschutzgesetz des Landes
- bis zum Jahr 2030 eine Minderungsquote von 65% weniger CO2 und
- bis zum Jahr 2050 eine Verminderung der CO2-Emissionen um 90 Prozent
(über alle Sektoren hinweg) erreicht werden.