Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Ansätze für eine nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden entwickeln und umsetzen möchten, können sich ab sofort für eine Förderung bewerben.
Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024, und ist der fünfte Förderaufruf im laufenden Programm.
Ob Einzel- oder Verbundprojekt – gefördert werden Ideen, die betriebliche Mobilität nachhaltig verändern!
Einreichungsfrist: 11.08.2025
Bewerben können sich Projekte, die nicht nur innovative Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen, sondern auch übergreifenden Demonstrationscharakter haben, um als Vorbild für zukünftige Lösungen dienen zu können. Voraussetzung für die Förderung sind Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.
Weitere Informationen zur Innovationsförderung, zum neuen Förderaufruf und zum zweistufigen Antragsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Initiative „mobil gewinnt“ unter www.mobil-gewinnt.de/Innovationsfoerderung sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unter www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_node.html.